Besonderheiten des Technischen Rechts

Die Sammlung Technisches Recht wird in der DIN Software GmbH in einer Datenbank erfasst und aktualisiert. Sie umfasst u. a. die folgenden Sachgebiete:

  • Überwachungsbedürftige Anlagen
  • Abfall- und Abwasserbeseitigung
  • Bauwesen, Stadt-, Regional- und Raumplanung
  • Betriebs- und Gerätesicherheit
  • Betrieblicher und sozialer Arbeitsschutz
  • Chemikalien, Gefahrenstoffe, Arbeitsstoffe, Arzneimittel
  • Energiewirtschaft
  • Gewässerschutz, Wasserwesen
  • Genehmigungsbedürftige Anlagen nach GewO und BimSchG
  • Kraftfahrzeugtechnik und -sicherheit
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz
  • Transportsicherheit
  • Verkehrssicherheit

Weitere Teilgebiete sind das Eich- und Messwesen und zahlreiche Querschnittsgebiete.

Rechtsvorschriften werden in die Sammlung Technisches Recht aufgenommen, wenn sie mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Zitierung von Normen und anderen technischen Regeln in Rechtsvorschriften
    Beispiel: Mutterschutzgesetz
  2. Themenidentität von Rechtsvorschriften mit Normen oder anderen technischen Regeln
    Beispiel: Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz
  3. Festlegung von Zielvorhaben für die Anwendung von Technik
    Beispiel: Bundesimmissionsschutzgesetz; Länderbauordnungen
  4. Aufstellung von technischen Regeln
    Beispiel: EU-Richtlinie Sicherheitsgurte für PKW, Länderbauvorschriften
  5. Regelung von Überwachungs-, Zulassungs- und Prüfungsverfahren
    Beispiel: Aufzugsverordnung
  6. Auflistung von Anwendungsbereichen
    Beispiel: Definition von Technikbereichen in neuen EU-Richtlinien
  7. Anforderungen von Nutzern der Sammlung technisches Recht
    Beispiel: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Die kaum noch überschaubare Vielzahl technischer Vorschriften machte es erforderlich, diese Rechtsdokumente in gescannter Form elektronisch zu speichern. Wir halten diese umfangreiche und mit großem technischen Aufwand zusammengestellte Sammlung für unsere Benutzer vor. 

Rechtsdokumente werden im Laufe der Zeit des öfteren geändert. Sie werden aber deshalb nicht immer neu gefasst. Diese Dokumente, d. h. die so genannten "Stammdokumente", werden von uns inklusive aller inzwischen erfolgten Änderungen zur Verfügung gestellt. Änderungsdokumente können dagegen auch einzeln bezogen werden.

Aus organisatorischen Gründen werden die Änderungen zum Stammdokument hinter diesem eingeordnet. Bedenken Sie also bitte beim Lesen, dass sich Teile des Stammdokumentes geändert haben könnten.

In der Regel werden alle neu erschienenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften aus den amtlichen Verkündungsblättern eingescannt; insofern sind die Vorlagen und die daraus hergestellten "Bildaufnahmen" reproduktionstechnisch einwandfrei. Wegen der Vielzahl älterer, noch gültiger Vorschriften musste gelegentlich auf fremde bzw. antiquarische Dokumentenbestände zurückgegriffen werden, die im Einzelfall zweckfremde Einträge oder geringfügige Beschädigungen aufweisen, die auch im Ausdruck sichtbar sein können (z.B. Behördenstempel, handschriftliche Einträge, Lochungen, Risse etc.). Im allgemeinen beeinträchtigen diese Mängel die Lesbarkeit und Brauchbarkeit der Sammlung wie auch der einzelnen Dokumente nicht. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass deshalb der Ausdruck nicht die gleiche Qualität aufweisen kann wie die Originale. Im übrigen sind wir bemüht, die Vollständigkeit und Qualität der Sammlung zu verbessern.